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Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil unserer Offerte. Im Fall eines Auftrages werden sie vollumfänglich Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB erlangen einzig mit schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten ohne ausdrückliche schriftliche Akzeptanz durch Keller+Steiner AG nicht. 

 

1) Offerte 

Der Vertragspartner/Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung und Bestätigung dieser AGB, dass er das Angebot/Offerte von Keller+Steiner AG auf Vollständigkeit und Inhalt hin geprüft hat und keine Unklarheiten über den Leistungsumfang und die weiteren Angebotsbedingungen bestehen. 

 

2) Leistungsumfang 

Keller+Steiner AG erbringt die gemäss Angebot offerierten Leistungen. Das Angebot wird anhand der ihr vom Kunden zugestellten Pläne/Daten/Angaben ausgearbeitet. Keller+Steiner AG übernimmt für deren Richtigkeit und Bewilligungsfähigkeit keinerlei Haftung und Verantwortung und trägt – ohne explizite anderslautende Vereinbarung – auch keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht betreffend die ihr vom Kunden vorgelegten Projektunterlagen. 

 

3) Örtliche Gegebenheiten 

Keller+Steiner AG geht bei der Offerte von einer behinderungsfreien Ausführung aus. Der Kunde hat Keller+Steiner AG auf besondere topografische, örtliche oder räumliche Gegebenheiten und Anforderungen aufmerksam zu machen. Allfällige dadurch bedingte Zusatzaufwände wie z.B. Rodungen, Schneeräumungen oder Mehrmessungen, sind – ausgenommen ausdrücklicher vorgängiger schriftlicher Anzeige durch den Kunden – nicht im Offertpreis enthalten und werden zusätzlich in Rechnungen gestellt. 

 

4) Einhaltung Lohn- und Arbeitsbedingungen 

Keller+Steiner AG garantiert die Einhaltung sämtlicher einschlägiger Bestimmungen und Vorschriften bezüglich Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie aller notwendigen Sicherheitsvorschriften durch ihre Mitarbeiter. Keller+Steiner AG verfügt über ein nach der EKAS-Richtlinie 6508 Sicherheitskonzept. 

 

5) Gültigkeit des Angebots / Preisanpassungen 

Keller+Steiner AG ist während der in der Offerte genannten Frist an ihre Offerte gebunden. Fehlt eine solche Frist, ist das Angebot während zwölf Monaten nach Datum der Offerte gültig. Die mit dem Kunden in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung bleibt während einer Dauer von zwölf Monaten fix und ist nicht von Veränderungen der Lohnkostenansätze und/oder Preise abhängig. Bei längeren Verzögerungen zwischen Auftragsbestätigung und Ausführung behält sich Keller+Steiner AG in begründeten Fällen eine entsprechende einseitige Preisanpassung vor. 

 

6) Lieferung 

Keller+Steiner AG ist für Lieferungen/Leistungserbringung gemäss Auftragsbestätigung verantwortlich. Die Festlegung der Ausführungstermine erfolgt in vorgängiger Absprache mit dem Kunden. Der Kunde hat dafür besorgt zu sein, dass an den vereinbarten Ausführungsterminen eine behinderungsfreie Leistungserbringung möglich ist. Die in der Offerte genannten Termine basieren auf dem Material-/und Bestellungsbestand bei Keller + Steiner AG im Zeitpunkt der Offerte. Da es zwischen dem Offertzeitpunkt und der Auftragserteilung durch den Kunden bei Keller + Steiner AG zu Änderungen im Materialbestand kommen kann, stehen sämtliche in der Offerte genannten Liefertermine ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Materialverfügbarkeit im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und werden deshalb erst nach entsprechender Rückbestätigung /Absprache der Termine nach der definitiven Auftragsbestätigung durchden Kunden verbindlich.

 

7) Termine 

Die vertraglich vereinbarten Termine sind für beide Parteien verbindlich. Liefer- und Ausführungstermine können nur nach vorgängiger gemeinsamer Absprache verschoben werden. Der Kunde ist verpflichtet, Terminänderungen sofort nach Bekanntwerden an Keller+Steiner AG zu melden. Mehrkosten aufgrund nicht abgesprochener kurzfristiger Terminänderungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 

 

8) Miete Material / Haftung des Kunden 

Keller+Steiner AG übergibt das Mietobjekt dem Kunden in einwandfreiem Zustand. Allfällige Mängel sind vom Kunden unverzüglich zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig und nur zum vereinbarten Zweck zu Nutzen. Der Kunde haftet während der Mietdauer für sämtliche Schäden an Mietsachen der Keller+SteinerAG, unabhängig davon, ob er für allfällige Beschädigung oder Zerstörung ein Verschulden trägt. Werden die Gegenstände ganz oder teilweise durch Diebstahl oder Vandalismus oder höhere Gewalt zerstört, gehen diese Schäden zu Lasten des Kunden, sofern der Schaden nicht durch die von Keller+Steiner AG abgeschlossene Versicherung gegen Elementarschäden gedeckt ist. Ausnahme bilden Schäden, welche auf unsachgemässe Ausführung/Montage durch Keller+Steiner AG zurückzuführen sind. 

 

9) Haftung von Keller+Steiner AG 

Keller+Steiner AG haftet für die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der von ihr vertraglich geschuldeten Leistungen. Die Haftung ist auf Sach- und Personenschäden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden (Baubewilligungsverfahren, Verzögerung, entgangener Gewinn, Leerstandkosten) wird in jedem Fall ausgeschlossen. Für im Zusammenhang mit der Ausführung verursachte Beschädigungen an Werkleitungen und Unterniveaubauten im Standortbereich haftet Keller+Steiner AG nur, wenn ihr vom Kunden vorgängig die vermassten Pläne vorgelegt worden sind. Bei Dachausführungen wird die Haftung für Trittschäden durch Mitarbeiter von Keller+Steiner AG gänzlich ausgeschlossen, da solche trotz grösster Vorsicht entstehen können. Bei durch den Kunden oder Dritte vorgenommenen baulichen Veränderungen oder Installationen/Manipulationen an von Keller+Steiner AG erstellten Objekten und Anlagen wird seitens Keller+Steiner AG jegliche Haftung für Schäden ausgeschlossen. 

 

10) Firmentafel 

Keller+Steiner AG ist berechtigt, an den Mietobjekten eine eigene Firmentafel unter 0.5m2 anzubringen. Eine Beschriftung bzw. Plakatierung an Mietobjekten von Keller+Steiner AG durch den Kunden oder durch Dritte ist untersagt. 

 

11) Vertragsrücktritt 

Keller+Steiner AG ist berechtigt – nach entsprechender Abmahnung – ohne jegliche Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihre Leistung zu verweigern oder die bereits erstellten Objekte vorzeitig zu entfernen, wenn der Kunde die Ausführung durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten verunmöglicht oder eine vertragsgemässe Leistungserbringung aufgrund der Örtlichkeiten nicht möglich ist. Keller+Steiner AG ist in diesem Fall vom Kunden für die entstandenen Aufwendungen vollständig schadlos zu halten. 

 

12) Rechnungstellung/Zahlungsfrist 

Rechnungen sind vom Kunden innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Keller+Steiner AG ist berechtigt, die Leistungen bei Nichtbezahlen der Rechnung zu verweigern. 

 

13) Datenschutz 

Keller+Steiner AG sichert einen sorgfältigen Umgang mit den ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Plänen sowie der von ihr selber erfassten Daten zu. Sämtliche Daten werden nur den zuständigen Mitarbeitern zugänglich gemacht und nach den gesetzlichen Vorschriften (während einer Dauer von 5 Jahren) aufbewahrt. Der Kunde gibt mit Bekanntgabe der Daten und seiner Offertanfrage die ausdrückliche Einwilligung, dass Keller+Steiner AG bzw. deren Mitarbeiter diese Daten ihm Rahmen der für die Auftragserfüllung, für die Newsletterzustellung und zu Werbezwecken ausdrücklich durch die Keller + Steiner AG,sowie Administration anfallenden Tätigkeiten bearbeiten und speichern dürfen. Für die Transaktion der Daten an Keller+Steiner AG sind die Kunden verantwortlich. Diesbezüglich schliesst Keller+Steiner AG jegliche Haftung aus. Von Keller+Steiner AG erstellte Daten und Pläne werden dem Kunden nach Wunsch elektronisch und/oder physisch zur Verfügung gestellt. 

14) Bildrechte

KS behält sich die Bildrechte an Fotos, entstanden aus Projekten und Aufträgen der Keller + Steiner AG, vor. 


 

15) Gerichtsstandvereinbarung 

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.04.1980) werden wegbedungen. Entsteht zwischen den Parteien Streit, verpflichten sie sich, in direkten Gesprächen eine gütliche Einigung zu suchen. Gelingt dies nicht, steht jeder Partei der Rechtsweg an ein ordentliches Gericht offen. In diesem Fall vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtstand den Sitz von Keller+Steiner AG (Fahrwangen, AG). 

 

Version 17.12.2018 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1  Geltungsbereich

 

1)     Für alle vermessungstechnischen Lieferungen und Leistungen der Firma

         Keller & Steiner AG Fahrwangen, Breiteweg 7, 5615 Fahrwangen (Schweiz)

 

         (nachfolgend: Auftragnehmer)

 

         an den in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Kunden

 

         (nachfolgend: Auftraggeber)

 

gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung gültigen Fassung.

 

2)        Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber

            vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsbestandteil und erlangen

            auch nicht dadurch Gültigkeit, dass der Auftragnehmer ohne weiteren Vorbehalt seine Leistung vertragsgemäß erbringt.

 

3)        „Auftraggeber“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher wie auch Unternehmer.

            Wenn und soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten diese

            gleichermaßen für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern und Unternehmern.

 

4)        „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer

            gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder

            juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer

            gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten

 

1)        Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung,

           durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.

 

2)        Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem schriftlichen Leistungsverzeichnis (Angebot) des Auftragnehmers. Soweit der

            Auftragnehmer mit weiteren Leistungen beauftragt werden soll, bedarf es eines gesonderten Auftrages.

 

            Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen etc. sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich

            bezeichnet, nur angenähert maßgebend. Angaben über Fristen und Termine für die Fertigstellung der Leistungen sind nur bei

            Einhaltung der Schriftform maßgebend.

 

3)        Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer bei Behörden und dritten Personen die für die Erbringung der Leistungen

            notwendigen Auskünfte einzuholen. Falls erforderlich, ist ihm hierzu vom Auftraggeber eine besondere schriftliche Vollmacht

            zu erteilen.

 

4)        Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen zu lassen.

 

5)         Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Planung und Durchführung der Vertragsleistungen zu fördern. Insbesondere soll er

            anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen.

            Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforderliche Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gewähren, welche die

            Vertragsleistungen und deren Vergütung betreffen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrages

            erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, insbesondere hat er den Auftragnehmer über die örtlichen

            Gegebenheiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig zu informieren. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber

            genannten Tatsachen als richtig zugrunde legen.

 

§ 3 Vergütung und Zahlung

 

1)        Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

 

2)        Für die Tätigkeiten des Auftragnehmers, über die mit dem Auftraggeber keine Vereinbarung getroffen ist, gilt die übliche

            Vergütung als vereinbart.

 

3)        Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen jeweils nach Vorlage einer prüfbaren Abschlagsrechnung für die jeweils

            vertragsmäßig erbrachten Leistungen.

 

4)        Spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang beim Auftraggeber ist die Vergütung zur Zahlung fällig.

 

5)        Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, kann der Auftragnehmer nach Setzung einer angemessenen

            Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung eines

            weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten.

 

6)        Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse bis zur Erfüllung seiner Vergütungsforderung verweigern.

 

7)        Eine Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

            Forderungen zulässig. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, als sein Gegenanspruch auf dem

            gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Leistungszeit

 

Die Frist der Ablieferung der Arbeitsergebnisse richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Benötigt der Auftragnehmer für die Erbringung seiner Leistungen Auskünfte oder Unterlagen des Auftraggebers oder eines Dritten, beispielsweise einer Behörde oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so verlängert sich die Frist um einen entsprechenden Zeitraum nach Eingang der Unterlagen bzw. des Vorschusses. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung bei der Auftragsdurchführung, so verlängert sich die Frist zur Ablieferung der Arbeitsergebnisse um den entsprechenden Zeitraum. Im Übrigen gilt § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

Das Eigentumsrecht an den gelieferten Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei dem Auftragnehmer.

 

§ 6 Gewährleistung

 

Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den (werkvertraglichen) Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

§ 7 Haftung

 

1)        Eine Haftung des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder

            grober Fahrlässigkeit oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.

 

           „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Bestellers schützen, die ihm der

            Vertrag seinem Inhalt nach gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die

            ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig

            vertraut und vertrauen darf. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches auf den

            vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten

            entsprechend für eine Haftung der Vertreter / Organe und Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

2)        Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Auftraggebers im Fall der Verletzung von Leben,

            Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 8 Kündigungen

 

1)        Beide Vertragsparteien können den Vertrag nur aus wichtigem Grunde kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere

            in Betracht:

 

            a)          erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht,

 

            b)          unterlassene Mitwirkungspflicht Auftraggeber und

 

            c)          Zahlungsverzug.

 

2)        Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung bei der Auftragsdurchführung oder kommt er mit der Annahme einer

            angebotenen Leistung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen,

            dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Fristablauf ablehne. Nach erfolglosem Fristablauf darf der Auftragnehmer den Vertrag

            fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene

            Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der

            Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Im Übrigen gilt § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3)        Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die ganze

            Vergütung der ihm übertragenen Leistungen, jedoch unter Abzug dessen, was er infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen

            erspart. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 25 % der

            Vergütung für die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

 

4)        Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm eine anteilige Vergütung für die bis dahin

            erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.

 

5)        Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer

            die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund dieses Vertragsverhältnisses

            erwachsen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 25 % der

            Vergütung für die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

 

§ 9 Urheberrecht

 

1)       Der Auftragnehmer behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

 

2)      Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß

          bestimmt sind. Eine darüber hinausgehende Verwertung ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn ihm ein entsprechendes

          Nutzungsrecht übertragen ist.

 

3)       Der Auftragnehmer behält sich die Urheberrechte auf Bilder, entstanden aus für den Auftraggeber erbrachten Leistungen und Projekten, vor. Diese            dürfen im Rahmen von Marketingmassnahmen wie Newsletter und Social Media Posts, vom Auftragnehmer verwendet werden.

 

§ 10 Datenschutz

 

Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an den Auftragnehmer übermittelt oder von diesem im Auftrag des Auftraggeber selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.

 

Die Datenschutzbestimmungen sind zu finden auf https://www.baugespanne.ch/agb/ Datenschutz.

 

§ 11 Widerrufsrecht

 

Einem Verbraucher steht gemäß § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Hierfür gelten die Bestimmungen der nachstehenden Widerrufsbelehrung.

 

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage

ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen

Datenträger geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax

oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das Muster-Widerrufsformular auf

unserer Webseite https://www.baugespanne.ch/agb/agb-deutschland/widerrufsformular/ verwenden, das jedoch nicht

vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

 

Keller & Steiner AG Fahrwangen

Breiteweg 7, 5615 Fahrwangen (Schweiz)

Telefax: + 41 56 6492071, E-Mail: info@baugespanne.ch

 

Ein Widerrufsrecht besteht nicht für die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle

Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers

zugeschnitten sind (z.B. Ausdrucke, Plots oder nach Kundenanforderung bereitgestellte Daten) und nicht für die Lieferung von Ton- oder

Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

 

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen

digitalen Inhalten mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerspruchsfrist mit der Vertragsausführung begonnen ist

oder wenn Sie selbst vor Ablauf der Widerspruchsfrist die Lieferung veranlassen (Download).

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen im Widerrufsfall alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich

der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns

angebotene, günstigste Standardlieferung wählen) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem

die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der

ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden

Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten

 oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses

Vertrages unterrichten, an uns (Keller & Steiner AG, Breiteweg 7, 5615 Fahrwangen (Schweiz), Telefax: + 41 56 6492071, E-Mail:

info@baugespanne.ch) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Fristablauf absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn er auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften

und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag

zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits

erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

- Ende Widerrufsbelehrung-

 

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

1)        Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind,

            oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle

            Rechtsstreitigkeiten 78224 Singen (Htwl.).

 

2)        Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

§ 13 Elektronische Kommunikation

 

Der Auftraggeber stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation – insbesondere die Zustellung der Rechnung - in elektronischer Form erfolgen kann.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

 

1)        Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig und

            ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbestimmungen

            bedürfen der Schriftform.

 

2)        Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind

            verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen,

            die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen und

            Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen Vereinbarungen bedürfen ebenfalls

            der Schriftform.

 

3)        Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit,

            Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die

            Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

 

            Wir sind immer bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus

            haben wir uns entschieden, nicht an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Hierzu sind wir auch nicht verpflichtet.  

 

Version 11.03.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden aus Deutschland

für die Erbringung von vermessungstechnischen Leistungen

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