
Wir nehmen Verantwortung wahr, wir leben Sicherheit
Gemäss UVG und ArG hat der Arbeitgeber die Verantwortung, dass die Sicherheit und die Gesundheit der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer gewährleistet ist.
Darum lebt die Firma Keller+Steiner AG ein Sicherheitssystem in der ganzen Firma.
Das Sicherheitssystem der Firma Keller+Steiner AG beinhaltet die 10 Elemente (nach EKAS):
-
Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele: Wir setzen uns Ziele und handeln entsprechend.
-
Sicherheitsorganisation: Wir regeln Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung bezüglich AS&GS.
-
Ausbildung, Instruktion, Information: Unsere Mitarbeiter werden regelmässig geschult.
-
Sicherheitsregeln: Unseren Mitarbeitern wird ermöglicht sich jederzeit sicherheitsgerecht zu verhalten.
-
Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung: Wir ermitteln und beurteilen Gefahren systematisch.
-
Massnahmenplanung, Massnahmenrealisierung: Wir setzen Massnahmen langfristig und wirksam um.
-
Notfall-Organisation: Wir gewährleisten bei Verletzungen rasche und sachkundige Hilfe.
-
Mitwirkung: Wir nutzen das Wissen unserer Mitarbeiter optimal.
-
Gesundheitsschutz: Wir berücksichtigen Grundsätze und Regeln zur optimalen Arbeitsgestaltung.
-
Kontrolle, Audit: Wir überprüfen unsere Ziele und führen regelmässige Sicherheitsaudits durch.
Sicherheit ohne Ausnahme
nur so arbeiten Profis

Arbeitssicherheit
Profis arbeiten sicher

Gesundheit
steht bei uns zuoberst

Auszug aus dem Sicherheitsleitbild
Sicherheit an allen Arbeitsplätzen und der Schutz der Gesundheit aller unserer Mitarbeiter sind vorrangige Anliegen des Unternehmens.
-
Sicherheit ist ein Anliegen aller Mitarbeiter und Vorgesetzten.
-
Sicherheit wird als wichtiger Bestandteil jeder Arbeit betrachtet.
-
Sicherheit, körperliche Unversehrtheit und Schutz der persönlichen Integrität sind permanente Ziele.
Sicherheitsregeln Keller+Steiner AG (Auszug)
Alle Mitarbeiter …
-
müssen die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen tragen.
-
verwenden nur Maschinen und Einrichtungen, für die Sie instruiert oder ausgebildet sind.
-
sichern sich gegen Absturz bei Arbeiten über 2 m Standhöhe, bzw. 3 m bei Leitern und Dächern.
-
springen nicht vom Fahrzeug und halten die Strassenverkehrsordnung ein.
-
Melden sicherheitswidrige Zustände und Handlungen den Vorgesetzten.
